Ausländische Führerscheine umschreiben
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten.
Sie sind verpflichtet, den Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug nach Deutschland umschreiben zu lassen. Ansonsten wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und Sie dürfen in Deutschland kein Auto und kein Motorrad fahren.
Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat
Haben Sie Ihren Führerschein in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten, müssen Sie ihn nicht umschreiben lassen. Allerdings gelten, sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, nicht mehr die Bestimmungen des Heimatlandes, sondern die deutschen Bestimmungen.
Das bedeutet: Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C1 oder C1E besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben, sollten Sie sich unbedingt über die begrenzte Gültigkeitsdauer informieren.
Führerschein aus Listenstaaten
In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind Staaten aufgelistet, deren Führerscheine in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrausbildung und die Fahrprüfungen mit denen der deutschen Ausbildung gleichzusetzen sind. Ist das der Fall, können Sie den Führerschein ohne zusätzliche Prüfung umschreiben lassen.
Die Staatenliste wird ständig aktualisiert.
Führerschein aus „Drittstaaten“
Haben Sie Ihren Führerschein in einem Land erhalten, der weder auf der Staatenliste steht noch zur EU bzw. zum EWR gehört, müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen und dazu eine Fahrprüfung ablegen.
Die Fahrausbildung müssen Sie nicht zwingend belegen, jedoch müssen Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen.
Wir beraten Sie gerne, welche Theorie- und Praxisstunden Sie benötigen, um die Prüfungen erfolgreich abzulegen.
Bei allen ausländischen Führerscheinen gilt: Sie haben 6 Monate Zeit, Ihren Führschein umschreiben zu lassen. Ist der Führerschein umgeschrieben und halten Sie Ihren deutschen Führerschein in den Händen, müssen Sie den ausländischen Führerschein abgeben.
Den Antrag auf Umschreibung müssen Sie schriftlich und persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dresden eingereicht werden.
Dazu sind folgende Dokumente nötig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die erstmalige oder erneute Wohnsitzanmeldung in Deutschland
- ausländischer, gültiger Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins durch einen vereidigten Übersetzer
- aktuelles, biometrisches Foto
Beachten Sie bitte auch, dass es sich bei den Informationen nur um einen groben Überblick handelt. Es gibt zahlreiche Ausnahmen – so zum Beispiel für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE oder auch bei befristeten bzw. Lern-Führerscheinen.
Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch, was genau Sie beachten müssen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!
© Fahrschule Frenzel, Heinrich-Zille-Straße 12, 01219 Dresden
Quelle: https://fahrschule-frenzel.de/Ausl%C3%A4ndische_F%C3%BChrerscheine_umschreiben